Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge sind 

die Aufnahmegebühr

der in Geld zu entrichtende Jahresbeitrag

abzuleistende Arbeitsstunden

Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden

 

Sondergebühren die nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:

 

einmaliges Pfand für die Nachtfischgenehmigung (Saar)

Mahn und Bearbeitungsgebühren

Gebühren für Preis und Pokalfischen

 

Die Aufnahmegebühr

 

Neumitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung und des Eintrittes das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine Aufnahmegebühr zu entrichten.

 

Die Aufnahmegebühr beträgt für Neueintritte, die nach dem 31.12.2012 erfolgen 50 €

                                                          

Der Mitgliedsbeitrag

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt: incl. Saar und Verbandsmarken

 

Für Vereinsmitglieder, die zum 01.01. des Kalenderjahres

 

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben

         50 € ab 2013

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

         24 €

  • für Inaktive Mitglieder

         10 €

 

Pfand Nachtfischgenehmigung Saar:

 

Das einmalige Pfand für die Nachtfischgenehmigung Saar beträgt 20 € und ist bei der Erstbeantragung einer Nachtfischgenehmigung zu entrichten.


Stundung und Erlass von Beiträgen:

  • Auf Antrag können die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag sowie die Anzahl der abzuleistenden Arbeitsstunden ganz oder teilweise gestundet oder erlassen werden. Der Antrag ist schriftlich und mit eingehender Begründung an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist an den Antrag nicht gebunden, er kann abweichend vom Antrag eine anderweitige Entscheidung zur Vermeidung von Härten treffen.

 

 

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