Mitgliedsbeiträge sind
die Aufnahmegebühr
der in Geld zu entrichtende Jahresbeitrag
Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden
Sondergebühren die nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:
einmaliges Pfand für die Nachtfischgenehmigung (Saar)
Mahn und Bearbeitungsgebühren
Gebühren für Preis und Pokalfischen
Die Aufnahmegebühr
Neumitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung und des Eintrittes das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
Die Aufnahmegebühr beträgt für Neueintritte, die nach dem 31.12.2012 erfolgen 50 €
Der Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt: incl. Saar und Verbandsmarken
Für Vereinsmitglieder, die zum 01.01. des Kalenderjahres
50 € ab 2013
24 €
10 €
Pfand Nachtfischgenehmigung Saar:
Das einmalige Pfand für die Nachtfischgenehmigung Saar beträgt 20 € und ist bei der Erstbeantragung einer Nachtfischgenehmigung zu entrichten.
Stundung und Erlass von Beiträgen:
Auf Antrag können die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag sowie die Anzahl der abzuleistenden Arbeitsstunden ganz oder teilweise gestundet oder erlassen werden. Der Antrag ist schriftlich und mit eingehender Begründung an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist an den Antrag nicht gebunden, er kann abweichend vom Antrag eine anderweitige Entscheidung zur Vermeidung von Härten treffen.