Arbeitsstundenregelung für Vereinsmitglieder der ASG-Petry-Jünger 1989 e.V.

 

Liebe Mitglieder,

unser Verein hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Dazu haben viele Mitglieder und Gönner des Vereins entscheidend beigetragen. Dafür sagen wir „Herzlichen Dank". Wir alle wissen jedoch, dass das Vereinsleben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringt. Gerade deshalb möchten wir mit dieser Information auf einen wichtigen Punkt aufmerksam machen.

Zur Bewältigung der Aufgaben innerhalb des Vereins besteht die satzungsgemäße Pflicht, dass jedes Mitglied

3 Arbeitsstunden abzuleisten hat.

 

Ausgenommen davon sind Mitglieder, die:

  1. im Vorstand tätig sind.
  2. zu Beginn des Kalenderjahres das                       65. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Auf Antrag beim Vorstand, durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweis einen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 % nachweisen können.
  4. Ehrenmitglieder.                          
  5. Inaktive.
  6. weibliche Mitglieder.

 

 

Im Sinne der Fairness gegenüber allen Mitgliedern der

ASG-Petry-Jünger 1989 e.V. weisen wir darauf hin, dass im Falle von nicht erbrachten Arbeitsstunden bzw. nicht bezahlter Ersatzgebühr entsprechend der gültigen Satzung verfahren wird.

 

Nachfolgend die drei wesentlichen Eckpunkte:

 

  • Satzungsgemäß heißt, dass bei der Feststellung der Arbeitsstunden nach dem letzten Arbeitseinsatz eines jeden Jahres bei weniger als 3 Stunden derzeit 15 Euro je nicht geleistete Stunde anfallen. Wird dieser Betrag nicht bis zum 01.12. des Jahres beglichen, so muß der Betrag zur Jahreshauptversammlung in bar bezahlt werden .

 

  • Es wird festgehalten dass eine Übertragung von geleisteten Arbeitsstunden auf Folgejahre bzw. zurückliegende Jahre oder eine Verrechnung von Arbeitsstunden über die Jahresgrenze hinweg nicht möglich ist. Jedes Mitglied ist für seine Arbeitsstunden selbst verantwortlich. Die 3 Arbeitsstunden beziehen sich immer auf das Kalenderjahr.

 

  • Vor Antritt des Arbeitsdienstes und unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsdienstes hat sich das Mitglied bei dem für den Arbeitseinsatz Verantwortlichen an - bzw. abzumelden. Für den zu führenden Stundennachweis wird ausschließlich eine Stundenliste als Nachweis verwendet. Die Arbeitsstunden müssen zur Gültigkeit durch den Leiter eines Arbeitseinsatzes durch Bestätigung per Unterschrift und Unterschrift des Mitglieds in der Stundenliste aufgeführt werden. Andere Nachweise sind nicht gültig.

 

Für Rückfragen hierzu steht euch jedes Vorstandsmitglied gerne zur Verfügung.

 

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