§7 Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins:

 

Ein Beschluss über die Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins erfordert eine Mehrheit von dreiviertel der erschienenen Mitglieder.

Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

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