§2 Zweck und Aufgaben:

 

          2.1 Der Verein bezweckt:

 

        a)  die Ausübung sportlichen Fischens

        b)  die Schaffung, Erhaltung und den Ausbau

             geeigneter Gelegenheiten zur

        a)  Ausübung des waidgerechten Sportfischens

        c)  die Hege des Fischbestandes

        d)  die Beratung der Mitglieder in Fragen

             des Angelsportes

        e)  die Ausbildung und Betreuung des

             Sportfischernachwuchses in einer Jugendgruppe.

 

       2.2 Der Verein ist eine reine Sportorganisation

             und kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

             Er erstrebt keinen Gewinn an; alle von

             ihm erworbenen Mittel werden ausschließlich

             für satzungsmäßige Zwecke verwendet.

 

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