§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder:

 

a)  Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Die einzelnen

     Rechte ergeben sich aus dieser Satzung.

                 

b)  Die Mitglieder haben das Recht, vor Genehmigung

     des Jahresabschlusses durch die

     Jahres – Mitgliederversammlung den Geschäftsbericht

     einzusehen.

c)  Die Mitglieder haben das Recht, in Zweifelsfällen die

     Protokolle der Mitgliederversammlung  einzusehen.

d)  Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der

     Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge

     regelmäßig und pünktlich zu zahlen.

           

e)  Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinssatzung,

     gefasste Beschlüsse und Anordnungen der

     Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu

     befolgen und die Bestrebungen des Vereins nach

     besten Kräften zu unterstützen.

   

f)  Die Mitglieder sind verpflichtet, für eine sportgerechte

    Ausübung desFischens jederzeit einzutreten,

    Kameradschaft zu üben, sowie für eine

    ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Pflege der

    Gewässer zu sorgen. Dazu gehören unter anderem die

    strikte Einhaltung derGewässerordnung, die

    unverzügliche Meldung über auffällige insbesondere

    ansteckende Krankheiten der Fische oder eine

    übermäßige Verschmutzung der Gewässer.

       

g)  Jedes Mitglied ist verpflichtet, in einer angemessenen

     Frist die Sportfischerprüfung abzulegen.

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